Fehler frühzeitig erkennen,

begutachten und fachgerecht beseitigen.

Gutachtertätigkeit

Es liegt bereits ein Baumangel vor oder Sie möchten prüfen, ob Ihre Immobilie mängelfrei ist? Eine fachmännische Begutachtung kann Ihnen Sicherheit geben und sie kann helfen, Bauschäden zu erkennen und nachhaltig zu beseitigen.

Leistungen

  • Fachberatung und Betreuung vor dem Kauf einer Immobilie (auch telefonisch)
  • Unterstützung beim Erkennen von möglichen versteckten Mängel einer Immobilie. Koordination der notwendigen Fachunternehmen
  • Beratung bei Mängelstreitigkeiten (Klärung: Verursacher, Folgeschäden und Gewährleistungsfristen
  • Schiedsgutachten bei Baustreitigkeiten
  • Gutachterliche Beurteilung von Schimmel- und Feuchteschäden
  • Koordination der notwendig zu ergreifenden Maßnahmen zur nachhaltigen Schadensbeseitigung von Schimmel- und Feuchteschäden
  • Beweissicherung von Baumängeln und Bauschäden

Gutachtertätigkeit bei aufgetretenen Baumängeln

Bei Mängeln oder Bauschäden ist eine schnelle Klärung der Ursache und nachhaltige Behebung notwendig.

Leistungen

  • Die Ursache für den eingetretenen Schaden lokalisieren.
  • Nach Klärung der Schadensursache die entstehenden Kosten für die Beseitigung des Schadens oder – beim Neubau – eventuelle Gewährleistungsansprüche klären.
  • Umfängliche Koordinierung einer zeitnahen, kostensicheren und fachgerechten Behebung des Mangels und des daraus resultierendem Bauschaden.

Schwerpunkt

  • Wassereinbruch- oder Feuchteschäden vom Keller bis zum Dach

Begutachtung von Gebäuden vor dem Kauf

Vor dem Kauf eines Hauses ist es ratsam durch eine Fachmann prüfen zu lassen ob möglicher Sanierungsbedarf am Gebäude vorliegt, der nach Kauf zu einer nicht kalkulierten und kostenintensiven Sanierung führen kann.

Leistungen

  • Begutachtung des Gebäudes auf sichtbare Schäden insbesondere Prüfung des Dache und des Kellers.
  • Auf Wunsch Überprüfung des Gebäudes auf eventuell vorhandene nicht sichtbare Schäden durch stichprobenhafte Öffnung gefährdeter Bereiche wie zum Beispiel Verkleidung im Dach oder im Sanitärbereich.
  • Bestellen und Koordinieren von Fachleuten zur Überprüfung der elektrischen und sanitären Anlagen
Was ist ein Mangel?
Nach der EN ISO 9000 Norm liegt ein Mangel immer dann vor, wenn ein Arbeitsergebnis zu seinem vorgesehenen Zweck nicht in vollem Umfang geeignet ist. Im Falle eines Bauwerks ist der vorgesehene Zweck, dass es seinen Bewohnern Schutz vor Kälte, Feuchtigkeit und Lärm bietet. Nach § 633 Absatz 2, BGB liegt jedoch auch ein Mangel vor, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk herstellt. Dies bedeutet, dass auch dann ein Mangel vorliegt, wenn der Zweck des Bauwerks zwar erfüllt ist, jedoch das Aussehen und die Form nicht den vereinbarten Vorgaben entsprechen.
Hieraus ergeben sich zwei Mängelarten. Der optische Mangel, der das Auge stört aber keine Auswirkung auf die Funktion des Gebäudes hat und der technische Mangel, der die Funktion eines Gebäudes beeinträchtigt.
Am Beispiel einer Häuserfassade hieße dies: Wenn der Oberputz nach Abbau des Gerüstes dunkle Streifen aufweist, wolkig ist oder sogar die falsche Farbe aufgetragen wurde, handelt es sich um einen optischen Mangel.
Wenn der Aufbau des Putzsystems hingegen nach Fertigstellung Risse aufweist, weil Verarbeitungsfehler im Unterputz vorliegen und dadurch die Fassade keinen ausreichenden Schutz gegen Witterung bietet, handelt es sich um einen technischen Mangel.
Sie haben einen feuchten Keller?
Die Ursachen sind oft unklar. Durch eine professionelle Baubegutachtung lässt sich in der Regel eine Lösung finden und ggf. die Verursacher und Kosten klären.
Sie sind nicht sicher, ob die Gewerke richtig ausgeführt wurden?
Durch eine fachliche Kontrolle der einzelnen Gewerke können Sie rechtzeitig überprüfen, ob alles richtig ausgeführt wurde. Dadurch wird verhindert, dass Mängel zu spät entdeckt werden und die Zuständigkeiten nicht geklärt werden können und Sie am Ende die Kosten übernehmen müssen.
Sie wissen nicht, wer für entstandene Mängel verantwortlich ist?
Hier sind Baugutachter gefragt, denn nur Fachleute können in der Regel erkennen, wer welche Mängel verursacht hat. Ein fachliches Gutachten ist auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen unbedingt erforderlich.
Sie beabsichtigen, eine gebrauchte Immobilie zu erwerben?
Substanz, Zustand und Wert einer gebrauchten Immobilie lassen sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Durch ein Baugutachten haben Sie eine solide Entscheidungsgrundlage für den Immobilienkauf.
Was kostet eine professionelle Baubegleitung?
Bei SURIKATE ist jedes ausführliche Beratungsgespräch kostenlos. Sie haben den Vorteil, dass Sie bedarfsgerecht einen Teilbereich aus dem SURIKATE Portfolio oder eine komplette Baubegleitung in Anspruch nehmen können. Bei Beauftragung werden die Projekte stundenweise oder als Honorarpaket berechnet. Im Vorfeld definieren wir gemeinsam den erforderlichen Aufwand. So bezahlen Sie nur das, was Sie wirklich benötigen. Die Leistungen sind absolut transparent und es entstehen keine versteckten Kosten. Durch die Verhinderung von Mängeln und die Qualitätssicherung zahlt sich die Leistung der Bauherrenbegleitung aus.
Wann ist ein Schiedsgutachten sinnvoll?
Möchten Sie einzelne Streitpunkte im Rahmen eines Bauvorhabens ohne Zuhilfenahme der staatlichen Gerichte klären, so bietet sich die Einholung eines sogenannten Schiedsgutachtens an. Unabhängig davon, ob es beispielsweise um die Frage der Verantwortlichkeit für einen Mangel, um einen Streit über Art und Umfang der vom Auftragnehmer vertraglich geschuldeten Leistung oder um Vergütungsfragen geht, können die Bauvertragsparteien sich zur Beilegung des Konflikts eines dritten Schiedsgutachters bedienen. Wichtig ist dabei zunächst, dass man das Aufgabengebiet und die vom Schiedsgutachter zu klärende Frage möglichst genau definiert. Gegenstand der Beauftragung des Schiedsgutachters können dabei sowohl tatsächliche Feststellungen wie auch rechtliche Fragen sein.  Auch muss zwischen den Bauvertragsparteien vorab geklärt sein, ob man beiderseitig das vom Schiedsgutachter gefundene Ergebnis als rechtsverbindlich akzeptiert.
Ich bin für Sie da

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